Heiraten

Eines vorweg: Ausländische Paare, die in Malaysia heiraten wollen, müssen einiges an Papierkram erledigen. Wer eine “Traumhochzeit am Palmenstrand” feiern will, findet Länder, in denen dies einfacher geht als in Malaysia. Doch wer sich von der malaysischen Bürokratie nicht abschrecken lässt, kann vor allem auf der Trauminsel Langkawi eine schöne Hochzeit am Strand in einem der vielen Luxusresorts feiern.

Wichtige Dokumente

Manche Hotels erledigen auch den Papierkram für Gäste, die als bei Ihnen heiraten wollen und somit eine Hochzeitsfeier samt Flitterwochen bei ihnen buchen werden. Für diejenigen, die alles selbst in Angriff nehmen wollen, hat die Deutsche Botschaft in Kuala Lumpur ein praktisches Merkblatt herausgegeben:

Bei einer Hochzeit zwischen zwei nicht-muslimischen ausländischen Staatsangehörigen durch einen malaysischen Standesbeamten müssen diese die folgenden Dokumente mitbringen:

  • Gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Passfoto mit blauem Hintergrund (!)
  • Ledigkeitsbescheinigung von der deutschen Botschaft

Die Ledigkeitsbescheinigung stellt die deutsche Botschaft nur nach Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses aus, welches das zuständige Standesamt im Heimatort des Paares ausstellen muss. Sollte einer der beiden Verlobten schon einmal verheiratet gewesen sein, muss zusätzlich ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde des vorherigen Partners vorgelegt werden. Die Ledigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft muss dann dem zuständigen Standesamt in Malaysia vorgelegt werden.

Endloser Strand bietet in Malaysia eine traumhafte Hochzeitskulisse!

Heiraten mit Vorlaufzeit

Die Aufgebotsfrist beträgt in der Regel 21 Tage. Das Aufgebot kann frühestens 7 Tage nach der Einreise nach Malaysia bestellt werden. Es sind zwei Trauzeugen erforderlich. Nach der Hochzeit muss die malaysische Heiratsurkunde durch die Konsularabteilung des malaysischen Außenministerium beglaubigt und durch die deutsche Botschaft legalisiert werden. Dazu muss sie von einem amtlichen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

Um die Unterlagen in Deutschland anerkannt zu bekommen, muss man die englischsprachigen Heiratsurkunden bei einer Agentur, welche entsprechende Beglaubigungen gleichzeitig ausführen darf, übersetzen lassen. Dies kann ohne Probleme auch erst im Anschluss an den Urlaub erfolgen. In der Vergangenheit haben wir hierfür die Übersetzungsagentur “Sprachwerkstatt Köln” empfohlen und haben hierzu nur positives Feedback erhalten.

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Hochzeit mit einem Muslim

Ist einer der beiden Verlobten Muslim, ist die standesamtliche Hochzeit nicht möglich, auch wenn der muslimische Verlobte kein malaysischer Staatsbürger ist. In diesem Fall muss der nicht-muslimische Verlobte zunächst zum Islam konvertieren um dann eine islamische Eheschließung zu feiern.

Will man heiraten und ist einer der Verlobten Malaysier, so muss dieser für das deutsche Standesamt legalisierte und übersetzte Dokumente vorlegen. Dazu gehören die Geburtsurkunde, die Ledigkeitsbescheinigung und ggf. die Sterbeurkunde oder das Scheidungsurteil bei Vorehen. Die Originale müssen beim Außenministerium von Malaysia in Putrajaya vorbeglaubigt werden, dann ins Deutsche übersetzt und von der deutschen Botschaft legalisiert werden. Bei Malaysiern aus Sarawak oder Sabah ist nicht das Außenministerium in Putrajaya zuständig, sondern dessen Zweigstellen in Kuching bzw. Kota Kinabalu.