Visum für Malaysia

Grundsätzlich besteht keine Pflicht für ein Visum bei einer Reise nach Malaysia. Dies gilt sowohl für deutsche wie auch schweizer und österreichische Staatangehörige. Es besteht hier jeweils auch kein Unterschied, ob man beispielsweise am internationalen Flughafen von Kuala Lumpur oder an einem kleineren Grenzposten an der Grenze zwischen Malaysia und Thailand versucht einzureisen: Ein Visum muss nicht explizit ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Für die Einreise nach Malaysia müssen auf jeden Fall die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen einen gültigen Reisepass besitzen, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss
  • Darüber hinaus müssen Sie über entsprechende Dokumente zur Ausreise (Rückflugdaten) verfügen. Dies wird eher selten kontrolliert, jedoch sollten Sie für den Fall der Fälle entsprechend aussagefähig sein

Darüberhinaus verweisen wir auf die gründsätzlichen Einreisebestimmungen von Malaysia , da vor allem bei Kindern, Schwangeren oder der Einreise mit Tieren noch einmal wichtige Punkte zu beachten sind.

Dauer der Einreise ohne Visum

Im Normalfall besteht keine Pflicht eines Visums für Malaysia. Man darf sich jedoch nicht länger als drei Monate im Land aufhalten. Möchte man dies dennoch machen, so bestehen hier zwei Möglichkeiten. Erstens kann man sich schon im Vorfeld an die Botschaft von Malaysia in Deutschland , Österreich oder der Schweiz wenden und diesen Wunsch besprechen. Es besteht die Möglichkeit hierzu im Vorfeld ein explizites Visum zu erhalten. Des Weiteren kann man sich auch in Malaysia an die entsprechenden Stellen wenden, um die Aufenthaltsdauer über die drei Monate zu verlängern. Im schlimmsten Fall muss man wieder vor Ablauf der drei Monate aus Malaysia ausreisen und nach ein paar Tagen wieder in das Land einreisen.

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Visum für Berufstätige

Es wird kein Visum benötigt, solange Sie nicht berufstätig sind. Haben Sie Interesse daran, einen festen Beruf im Land anzunehmen, so wird dies mit erheblichem Aufwand, wenn nicht sogar Problemen, einhergehen. Sie müssen sich grundsätzlich den lokalen Arbeitsvorschriften fügen und darüber hinaus auch noch im Vorfeld eine Arbeitserlaubnis bei der jeweiligen Botschaft beantragen. Man sollte auf gar keinen Fall eine Beschäftigung im Land ohne diese Erlaubnis ausüben, da die Kontrollen der Einwanderungsbehörde vor allem in Hinblick auf diesen Punkt stark zugenommen haben.

Sonderregelung für Sarawak

Wenn bei seiner Reise durch das Land auch in den Bundesstatt Sarwak (also Ostinsel) reisen möchte, so muss hierzu ein separates Visum beantragt werden. Dieses ist auch nicht für drei Monate gültig wie für den Rest des Landes, sondern nur für 30 Tage.